Petition an: die zuständigen Minister in Deutschland und Österreich
Die Freiheit verteidigen. NEIN zur EU-Gleichbehandlungsrichtlinie!
Erfolgreich
Die Freiheit verteidigen. NEIN zur EU-Gleichbehandlungsrichtlinie!
Neues zur Petition (06.09.2016): Nachdem sich im Jahr 2015 bereits Deutschland hauptsächlich aufgrund wirtschaftlicher Bedenken gegen die Antidiskriminierungsdirektive gestellt hat, hat sich nun vor wenigen Tagen auch die neue polnische Regierung in einer Stellungnahme klar gegen die Antidiskriminierungsdirektive positioniert. Bitte teilen und unterzeichnen Sie die Petition jetzt.
Die EU bereitet derzeit eine weitere sogenannte “Gleichbehandlungsdirektive für die Gleichbehandlung von Personen ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung” vor. Anstatt mit dieser Direktive Gleichberechtigung für alle Bürger einzufordern, sieht dieser Entwurf Privilegien für diverse Gruppen vor und benachteiligt dementsprechend andere Gruppen.
Diese Direktiven wurden ursprünglich mit der noblen Absicht der Eindämmung von Diskriminierung gegenüber benachteiligten Menschen entworfen. Doch mittlerweile laufen wir Gefahr, dass diese neue EU-Gleichbehandlungsrichtlinie Bürgerfreiheiten wie Vertragsfreiheit, Gewissensfreiheit oder Privatautonomie einschränken wird. Unternehmen und Privatiers könnten aufgrund der Richtlinie gezwungen werden, Geschäfte abzuschließen, die sie nicht abschließen wollen.
Wo ähnliche Gesetze in Kraft sind, gibt es bereits negative Folgen. Die Gesetze werden verwendet, um Menschen zu zwingen, gegen ihre persönlichen, moralischen oder religiösen Wertvorstellungen zu handeln oder ihr Geschäft aufzugeben:
- Die Floristin B. Stutzman aus Richland, Bundesstaat Washington (USA) wurde zu 2000 Dollar Strafe sowie zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt, weil sie sich weigerte, den Blumenschmuck für eine Verpartnerung zwischen zwei Männern herzustellen.
- Hausbesitzer könnten gezwungen werden, an sektiererisch-obskure Vereinigungen zu vermieten
- Der Methodist (christliche Glaubensrichtung) Scott Hoffman, Administrator der „Ocean Grove Camp Meeting Association“, glaubt, dass eine Heirat nur zwischen einer Frau und einem Mann zulässig ist. Er lehnte die Heirat eines homosexuellen Paares in einem Pavillion der „Camp Association“ ab. Daraufhin wurde der Organisation die Steuerbefreiung gestrichen (ungefähr 20.000 Dollar).
- Eine Marketingfirma, deren Chef bekennend Evangelisch ist, könnte aufgrund einer Weigerung, Werbung für einen buddhistischen Tempel zu gestalten, gerichtlich verurteilt werden.
- Im Fall „Bull and Bull versus Preddy and Hall“ weigerte sich das verheiratete Hoteliersehepaar Hazelmary and Peter Bull aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen, ein Zimmer an ein homosexuelles Paar zu vergeben. Sie wurden daraufhin geklagt und mussten 3600 Britische Pfund Entschädigung bezahlen. Das oberste Gericht wies den Einspruch der Bulls ab.
- Muslimische oder christliche Partnervermittlungsagenturen müssten aufgrund ihrer Weigerung, gleichgeschlechtlich zu vermitteln, schließen
- In Alberquerque (New Mexico), lehnte die Photographin Elaine Huguenin eine Anfrage für eine „Bindungszeremonie“ ab. Das Gericht urteilte daraufhin, dass es sich dabei um Diskriminierung handle.
Bürger könnten so oder ähnlich zu Handlungen gezwungen werden, die ihrer persönlichen, moralischen und religiösen Überzeugungen entgegenstehen.
Mit diesem neuen Gesetz gefährdet die EU die private Autonomie der Bürger: Die „Anti-Diskriminierungs-Direktive“ ist in Wahrheit eine „Anti-Freiheits-Direktive“.
Nach dem Artikel 8 in der europäischen Menschenrechtskonvention haben Bürger das Recht darauf, in ihrem Privatleben respektiert zu werden. Dieses Recht beinhaltet die Freiheit, den jeweiligen Vertragspartner selbst zu wählen sowie Entscheidungen das Privateigentum betreffend eigenständig zu fällen. Gesetzgebung die mit dieser Freiheit in Konflikt steht, ist nur dann legitim, wenn es „für die demokratische Gesellschaft notwendig“ ist und keine anderen, weniger aufdringlichen Möglichkeiten zur Problemlösung gegeben sind. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall.
Die vorgeschlagene EU-Gleichbehandlungs-Direktive kann nur mit einer einstimmigen Entscheidung aller EU Mitgliedsstaaten angenommen oder verändert werden. Einmal angenommen, wird es sehr schwer oder gar unmöglich, sie zu verändern, auch wenn die Auswirkungen verheerend sind. Es gibt in der EU keinen Bedarf und auch keine Übereinstimmung für eine derartig drastische Freiheitsbeschneidung. Als Bürger, die wir in hohem Maße in wirtschaftliche und soziale Prozesse eingebunden sind, lehnen wir diese ausufernde Denk- und Gesinnungskontrolle, sowie staatliche Einmischung in private Entscheidungen zutiefst ab. Wir verlangen den Schutz und das Einhalten von Freiheit und Menschenrechten!


