Petition an: das britische Parlament
Genetische Modifizierungen stoppen. Nein zum 3-Eltern Kind!
Genetische Modifizierungen stoppen. Nein zum 3-Eltern Kind!
Update 03.03.2015: Die Regelungen, die die Schaffung von 3-Eltern Kindern in Großbritannien legalisieren, sind leider in beiden Abgeordnetenkammern, dem "House of Lords" und dem "House of Commons" beschlossen worden. Doch die neuen Gesetze werden voraussichtlich nicht vor dem 29. Oktober 2015 in Kraft treten. Es ist also noch Zeit vorhanden, auf diplomatischer Ebene Druck auf Großbritannien auszuüben und so die Regierung zu zwingen, von diesen höchst problematischen Regelungen Abstand zu nehmen. Noch zählt jede Unterschrift - völlig unabhängig davon, ob Sie britischer Staatsbürger sind oder nicht. Diese neuen Gesetze werden weltweit Auswirkungen nach sich ziehen und betreffen daher uns alle.
Petitionstext:
Der menschliche Embryo ist von der Empfängnis an „einer von uns“ und hat als solcher Anspruch auf absoluten Schutz und Respekt.
Wir ersuchen die britische Regierung sowie alle anderen Regierungen, sämtliche Versuche und Anträge, die zur gesetzlich erlaubten Modifizierung der menschlichen Keimbahn führen, zurückzuweisen. Insbesondere und aus gegebenem Anlass ersuchen wir die Regierung des Vereinigten Königreiches, den aktuellen Gesetzesentwurf für das 3-Eltern Kind abzulehnen.
Dieser höchst umstrittene Gesetzesentwurf, der momentan im Parlament in London behandelt wird, würde die Kombination des Erbgutes zweier verschiedener Mütter legalisieren, um daraus eine neue Art menschlicher Embryonen zu kreieren.
Die Befürworter argumentieren, dass genetisch modifizierte Kinder die Lösung gegen das Auftreten von übertragenen „Fehlern“ aus den mütterlichen Mitochondrien seien.
Schärfste Kritik an diesem britischen Gesetzesentwurf kam aus der ganzen Welt. Sowohl von Organisationen mit religiösem Hintergrund, als auch von "mehr oder weniger säkularen Organisationen". Wir empfehlen Ihnen, folgende Erklärungen und Begründungen, warum diese Ansinnen weltweit verboten werden sollten, zu lesen.
Schauen Sie sich bitte diese Videoclips an:
- Die Frau, die die gesunden Mitochondrien ihrer Eizelle spendet, stellt identifizierbares, genetisches Material zu Verfügung. Das Kind hätte dann drei biologische Eltern.
- Die geplanten Behandlungen bewirken eindeutige genetische Veränderungen (anders als bei Therapien nach der Geburt oder bei Blut- oder Organspenden). Dies bedeutet, dass diese Modifizierungen an zukünftige Generationen weitergegeben werden. Die resultierenden Konsequenzen sind weitestgehend unbekannt.
- Das "3-Eltern Kind" kommt dem Klonen teilweise sehr nahe. Damit wird die Tür zum Klonen von Menschen, was momentan generell verboten ist, geöffnet.
- Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken, die mit dem mitochondrialen Transfer und der Veränderung der Eizelle von Säugetieren einhergehen, wurden schon erforscht und in Studien publiziert. Versuche solcher Techniken beim Menschen hatten Totgeburten zur Folge.
- Tierversuche auf diesem Gebiet ergaben geminderte Überlebensschancen, gehemmtes Wachstum und andere erschreckende Abnormitäten.
- Des Weiteren sind gesundheitliche Folgen für Frauen bedenklich, die als Eizellenspenderinnen fungieren, da das Verfahren eine massive Stimulierung der Eierstöcke voraussetzt. Dies kann zu weiteren Komplikationen wie dem "Hyperstimulationssyndrom" der Eierstöcke führen, das fatale Auswirkungen hat.
- Die Modifizierung der menschlichen Eizelle oder des Embryos durch Eingriffe ins Erbmaterial zur Fortpflanzung ist weitgehend in internationalen Erklärungen, Deklarationen und Konventionen verboten:
- In der "Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte" steht im Artikel 24, dass Eingriffe in Keimzellen (wie z.B. der mütterlichen Eizelle) als Praktiken gegen die Würde des Menschen betrachtet werden können.
- Im "Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin der EU" steht im Artikel 13: "Eine Intervention, die auf die Veränderung des menschlichen Genoms gerichtet ist, darf nur zu präventiven, diagnostischen oder therapeutischen Zwecken und nur dann vorgenommen werden, wenn sie nicht darauf abzielt, eine Veränderung des Genoms von Nachkommen herbeizuführen."
- Die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" legt im Artikel 3 fest, dass "[i]m Rahmen der Medizin und der Biologie [...] das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben, [...] [und] das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen" beachtet werden muss.
Mit jeder Unterschrift für diese Petition wird nebenstehende E-Mail an das "House of Lords" im britischen Parlament versendet.
Weitere Informationen:
Brief eines Wissenschaftlers an das britische Parlament: http://www.ipscell.com/2014/11/open-letter-to-uk-parliament-avoid-historic-mistake-on-rushing-human-genetic-modification/
Zeitungsartikel: http://m.huffpost.com/us/entry/6213320