Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid

Petition an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

 

Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid

abgeschlossen

Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid

Neues zur Petition (09.11.2015): In der Abstimmung vom 06.11.2015 wurde der Gesetzentwurf der Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe, der ein klares Verbot des assistierten Suizids vorsah, abgelehnt. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für den Entwurf der Abgeordneter Brand/Griese/Frieser, der nur die geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, die Beihilfe von Ärzten und Angehörigen zum Selbstmord bleibt straffrei. Obwohl wir somit mit dem Anliegen dieser Petition nicht vollkommen durchgedrungen sind, können jene Kampagnen, die für eine klares Verbot des assistierten Suizides eintraten, immerhin die Tatsache für sich reklamieren, dass Dank tausender engagierter Bürger der Bundestag immerhin die Möglichkeit hatte, die Sterbehilfe klar zu verbieten. Niemand wird in Zukunft ernsthaft behaupten können, dass der Beschluss "alternativlos" gewesen sei.

Dies ist unser aller Verdienst! Ein herzliches Dankeschön an alle, die dazu beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterzeichnung!


Neues zur Petition (21.08.2015): Der von der "Initiative Entscheidung fürs Leben" favorisierte Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist als einziger Entwurf verfassungskonform: http://entscheidung-fuers-leben.de/2015/08/nur-sensburg-ge-verfassungskonform/

Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit ihrer Unterstützung zu diesem schönen Teilerfolg beitrugen.


"Die Beihilfe zur Selbsttötung droht salonfähig zu werden. Wenn wir zulassen, daß Selbsttötung zur gesellschaftlich akzeptierten Normalität wird, ist bald keiner seines Lebens mehr sicher. Wir brauchen deshalb ein ausnahmsloses, strafbewehrtes Verbot der Mitwirkung am Suizid." (Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin der Initiative Entscheidung fürs Leben)
Die Regelungen des Arznei- und Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere in Bezug auf tödliche Substanzen wie Pentobarbital, dürfen nicht gelockert werden!

Achtung: Bei Unterzeichnen der Petition Haken setzen, damit wir Sie über diese und andere Kampagnen der Initiative Entscheidung fürs Leben auf dem Laufenden halten können.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat das Thema Beihilfe zum Suizid wieder auf die politische Agenda gesetzt. Bis November 2015 will der Bundestag die Mitwirkung am Suizid gesetzlich regeln. Bislang fehlt ein explizites Verbot der Mitwirkung am Suizid.

Zwar herrscht Einigkeit in der Ablehnung kommerzieller Sterbehilfe und in dem Ruf nach massivem Ausbau der Palliativmedizin und Hospizversorgung. Darüber hinaus sind die Positionen jedoch breit gefächert:

  1. Renate Künast (Grüne) und Dr. Petra Sitte (Linke) und andere sind gegen eine Strafbarkeit der Suizidmitwirkung und fordern, „die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen“.
  2. Eine Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) spricht sich unter Berufung auf mangelnde Rechtssicherheit für Ärzte für die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids aus.
  3. Für die Union haben Michael Brand, Claudia Lücking-Michel und Michael Frieser ein Positionspapier vorgestellt, das die organisierte Suizidmitwirkung verbieten will. Der ärztliche assistierte Suizid wird von dieser Gruppe nicht ausgeschlossen.
  4. Die CSU um Johannes Singhammer fordert ein Verbot aller Formen der organisierten und der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid im Strafrecht und lehnt die ärztliche Suizidmitwirkung ausdrücklich ab.

„Es gibt keine sachlichen Gründe zwischen der Beihilfe von Verwandten, Angehörigen, behandelnden Ärzten und der Beihilfe durch Vereine zu differenzieren“, wie Renate Künast in ihrem Positionspapier richtig feststellt. Für einen wirksamen Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende ist deshalb ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid der einzig konsequente Weg. Menschen in verzweifelten Situationen brauchen Hilfe und Unterstützung zum Leben, nicht zur Selbsttötung.

Kein Mensch ist eine Insel. Keiner hat sich selbst geboren. Jeder ist für seine Entwicklung und für sein Leben auf andere angewiesen. Aufgabe der Ärzte ist es, Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen, Leiden zu lindern und Menschen im natürlichen Sterben zu begleiten, ohne das Sterben künstlich abzukürzen. Sie dürfen nicht zu Tötungsassistenten werden. Auch das Mitleid von Angehörigen, die mit der Pflege eines Kranken belastet und Erben sind, kann nicht grundsätzlich als selbstlos vorausgesetzt werden. Deshalb gibt es auch für eine straffreie Suizidmitwirkung von Angehörigen keine hinreichenden Gründe.

Die entscheidende Frage der Debatte betrifft jedoch die beabsichtigte Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Eine Gruppe von Substanzen, darunter das Gift Pentobarbital, das in Deutschland nur für das Einschläfern von Tieren erlaubt ist, darf allein von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und nur dann verabreicht oder einem anderen überlassen werden, wenn die Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Tötung oder Selbsttötung eines Menschen zählt bislang nicht zu diesen legitimen Gründen. Daß dies so bleibt, ist unser erklärtes Anliegen.

Ein wirksamer Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende ist nur durch ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid möglich. Es gibt keinen Grund, Ärzte oder Angehörige bei der Suizidmitwirkung straflos zu stellen. Das Tötungsverbot als natürliche Grenze darf nicht aufgeweicht werden.

Lesen Sie dazu das Interview mit dem Medizinethiker Prof. Axel Bauer.

Mit der Unterzeichnung dieser Petition wird nebenstehende E-Mail an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gesendet. Leiten Sie bitte den Link zu dieser Petition an so viele Freunde, Bekannte und Verwandte weiter, wie nur irgendwie möglich, um gemeinsam ein starkes Signal für das Leben zu setzen.

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Abgeschlossen!
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Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Gröhe,

das von Ihnen geforderte Verbot der kommerziellen und organisierten Selbsttötung reicht nicht aus. Für einen wirksamen Schutz des menschlichen Lebens ist ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid der einzig konsequente Weg. Es gibt keine sachlichen Gründe, zwischen der Beihilfe von Verwandten, Angehörigen, behandelnden Ärzten und der Beihilfe durch Vereine zu differenzieren.

Die Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und Leiden zu lindern. Das Verbot der Mitwirkung am Suizid darf auch vor Angehörigen keine Ausnahme machen. Sie handeln keineswegs stets selbstlos und nur im Interesse des Patienten.

Ich fordere Sie auf, sich für ein strafbewehrtes Verbot der Mitwirkung am Suizid ohne Ausnahmen einzusetzen und die Regelungen des Arznei- und Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere in Bezug auf tödliche Substanzen wie Pentobarbital, nicht zu lockern. Das Tötungsverbot als natürliche Grenze darf nicht aufgeweicht werden. Helfen Sie leben, nicht töten!

[Ihr Name]

Helft LEBEN – nicht töten! Für ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Gröhe,

das von Ihnen geforderte Verbot der kommerziellen und organisierten Selbsttötung reicht nicht aus. Für einen wirksamen Schutz des menschlichen Lebens ist ein vollständiges Verbot der Mitwirkung am Suizid der einzig konsequente Weg. Es gibt keine sachlichen Gründe, zwischen der Beihilfe von Verwandten, Angehörigen, behandelnden Ärzten und der Beihilfe durch Vereine zu differenzieren.

Die Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und Leiden zu lindern. Das Verbot der Mitwirkung am Suizid darf auch vor Angehörigen keine Ausnahme machen. Sie handeln keineswegs stets selbstlos und nur im Interesse des Patienten.

Ich fordere Sie auf, sich für ein strafbewehrtes Verbot der Mitwirkung am Suizid ohne Ausnahmen einzusetzen und die Regelungen des Arznei- und Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere in Bezug auf tödliche Substanzen wie Pentobarbital, nicht zu lockern. Das Tötungsverbot als natürliche Grenze darf nicht aufgeweicht werden. Helfen Sie leben, nicht töten!

[Ihr Name]