Keine LGBTI-Sonderrechte! Nein zum Lunacek-Bericht

Petition an Mitglieder des EU-Parlaments

 

Keine LGBTI-Sonderrechte! Nein zum Lunacek-Bericht

abgeschlossen

Keine LGBTI-Sonderrechte! Nein zum Lunacek-Bericht

UPDATE: Der Lunacek-Bericht wurde heute (4.2.) vom Europäischen Parlament angenommen. Trotzdem allen herzlichen Dank für Ihre Unterschrift. Wir werden nicht aufgeben.

Am 4. Februar wird im Europäischen Parlament über einen Bericht abgestimmt, der die Absicht hat, Politik und Gesellschaft im Sinne der Homo-Lobby zu verändern. Unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung sollen Sonderrechte für LGBTI-Personen durchgesetzt werden. 

Auf der Tagesordnung des EU-Parlaments steht der so genannte „Lunacek-Bericht“. Offiziell heißt der Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“. Berichterstatterin ist die österreichische Abgeordnete Ulrike Lunacek von der Fraktion der Grünen.

In dem Bericht heißt es wörtlich, „die Kommission sollte sich bemühen, durch ihre Arbeit und in allen Bereichen, in denen sie zuständig ist, bestehende Rechte zu sichern, indem Themen im Zusammenhang mit den Grundrechten von LGBTI-Menschen bei sämtlichen relevanten Arbeiten einbezogen werden – beispielsweise beim Entwurf künftiger Politiken und Vorschläge oder bei der Überwachung der Umsetzung von EU-Recht.“ Die spezifischen Interessen der „LGBTI“ würden damit zur Querschnittsmaterie der EU-Politik, also in allen Bereichen der Politik und der Gesetzgebung der EU berücksichtigt werden müssen.

Die EU soll also in Zukunft folgenden Unterschied machen: Es gibt „LGBTI-Menschen“, deren „Grundrechte“ eines besonderen Schutzes bedürfen, und alle anderen, die diesen Schutz offenbar nicht notwendig haben.

Der Bericht fordert die Kommission auf, Vorschläge für die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit aller Personenstandsurkunden in der gesamten EU vorzulegen, „einschließlich der rechtlichen Anerkennung eingetragener Partnerschaften, Ehen und der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit“ (Änderungsanträge 28-30). Das würde dazu führen, dass EU-Mitgliedsländer, die selbst keine Homo-Ehe kennen, diese anerkennen müssten, wenn sie in einem anderen Land geschlossen wurde. Unter dem Aushängeschild der „Nichtdiskriminierung“ soll hier die EU im Sinne der Homo-Lobby in die Rechte der Mitgliedsländer einwirken können. Die Kompetenz für die Ehe- und Familiengesetzgebung liegt nämlich auf Ebene der Mitgliedsstaaten.

Die „Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ sei notwendig, weil LGBTI-Personen in Europa erheblicher Diskriminierung ausgesetzt seien, heißt es in der Begründung. Der Bericht beruft sich dabei auf eine Umfrage, welche von der Agentur für Grundrechte 2013 veröffentlicht worden ist. Demnach fühlen sich 47% der LGBT-Menschen diskriminiert oder belästigt. Diese Umfrage ist allerdings nicht wirklich aussagekräftig. Sie wurde als Online-Umfrage durchgeführt, an der jeder teilnehmen konnte. Selbst ein mehrmaliges Ausfüllen des Fragebogens war möglich. Für die Teilnahme wurde vor allem bei einschlägigen Organisationen geworben. Die Umfrage ist also nicht besonders repräsentativ.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition, in der Abgeordnete des Europäischen Parlaments aufgefordert werden, den „Lunacek-Bericht“ abzulehnen.

 

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Weitere Informationen:

Lunacek-Bericht

Kritischer Artikel zur Umfrage der Grundrechte-Agentur in der Tageszeitung „Die Presse

 

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Abgeschlossen!
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Petition an Abgeordnete des Europäischen Parlaments

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Am 4. Februar wird das Europäische Parlament über den Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ abstimmen. 

Ich bitte Sie den Lunacek-Bericht abzulehnen. Unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung sieht die Agenda des Berichtes Sonderrechte für LGBTI-Personen vor. Die so genannten „Grundrechte“ der LGBTI-Personen sollen zur Querschnittsmaterie der EU-Politik werden (Punkt 4.A.(i)).

In Punkt 4 H (ii) wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung aller Personenstandsurkunden vorzulegen. Das würde bedeuten, dass die Länder, die keine Ehe gleichgeschlechtlicher Personen kennen, diese anerkennen müsste, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde. Die Regelung der Ehe- und Familiengesetzgebung liegt auf Ebene der Mitgliedsstaaten und nicht der EU. Diese Forderung verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

Die „Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ sei notwendig, weil LGBTI-Personen in Europa erheblicher Diskriminierung ausgesetzt seien, heißt es in der Begründung des „Lunacek-Berichts“. Der Bericht beruft sich dabei auf eine Umfrage, welche von der Agentur für Grundrechte 2013 veröffentlicht worden ist. Diese Umfrage ist allerdings nicht wirklich aussagekräftig. Sie wurde als Online-Umfrage durchgeführt, an der jeder teilnehmen konnte. Selbst ein mehrmaliges Ausfüllen des Fragebogens war möglich. Für die Teilnahme wurde vor allem bei einschlägigen Organisationen geworben, wie in der Tageszeitung „Die Presse“ nachzulesen ist.

Ich bitte Sie daher nochmals, in namentlicher Abstimmung den Lunacek-Bericht abzulehnen oder zugunsten einer alternativen Entschließung zu stimmen. Bitten Sie darum, dass zu diesem Bericht eine öffentliche Aussprache im Plenum durchgeführt wird. Ihre Entscheidung in dieser Frage wird von vielen Menschen beobachtet und für die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigt werden.

[Ihr Name]

Petition an Abgeordnete des Europäischen Parlaments

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Am 4. Februar wird das Europäische Parlament über den Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ abstimmen. 

Ich bitte Sie den Lunacek-Bericht abzulehnen. Unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung sieht die Agenda des Berichtes Sonderrechte für LGBTI-Personen vor. Die so genannten „Grundrechte“ der LGBTI-Personen sollen zur Querschnittsmaterie der EU-Politik werden (Punkt 4.A.(i)).

In Punkt 4 H (ii) wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung aller Personenstandsurkunden vorzulegen. Das würde bedeuten, dass die Länder, die keine Ehe gleichgeschlechtlicher Personen kennen, diese anerkennen müsste, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde. Die Regelung der Ehe- und Familiengesetzgebung liegt auf Ebene der Mitgliedsstaaten und nicht der EU. Diese Forderung verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

Die „Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ sei notwendig, weil LGBTI-Personen in Europa erheblicher Diskriminierung ausgesetzt seien, heißt es in der Begründung des „Lunacek-Berichts“. Der Bericht beruft sich dabei auf eine Umfrage, welche von der Agentur für Grundrechte 2013 veröffentlicht worden ist. Diese Umfrage ist allerdings nicht wirklich aussagekräftig. Sie wurde als Online-Umfrage durchgeführt, an der jeder teilnehmen konnte. Selbst ein mehrmaliges Ausfüllen des Fragebogens war möglich. Für die Teilnahme wurde vor allem bei einschlägigen Organisationen geworben, wie in der Tageszeitung „Die Presse“ nachzulesen ist.

Ich bitte Sie daher nochmals, in namentlicher Abstimmung den Lunacek-Bericht abzulehnen oder zugunsten einer alternativen Entschließung zu stimmen. Bitten Sie darum, dass zu diesem Bericht eine öffentliche Aussprache im Plenum durchgeführt wird. Ihre Entscheidung in dieser Frage wird von vielen Menschen beobachtet und für die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigt werden.

[Ihr Name]