Sudan: Prügelstrafe und Exekution für Christin und Mutter!

Petition an die sudanesische Regierung

 

Sudan: Prügelstrafe und Exekution für Christin und Mutter!

Gewonnen!

Sudan: Prügelstrafe und Exekution für Christin und Mutter!

UPDATE 02. August 2014: Meriam Ibrahim ist gestern in den USA angekommen. Sie landete zusammen mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern in Philadelphia. Bürgermeister Michael Nutter bezeichnete Ibrahim als Kämpferin für den Frieden und hieß die Familie herzlich willkommen.


Meriam Ishag Yahia Ibrahim, Christin, Mutter und Ärztin aus dem Sudan, die einen zweijährigen Sohn hat und vergangenen Montag ihr 2. Kind gebar, wurde zu Prügelstrafe und Tod verurteilt, sollte sie ihren christlichen Glauben nicht aufgeben.

Bitte unterstützen Sie die internationale Initiative, damit Meriam Yahia Ibrahim vor der Exekution aufgrund ihres Glaubens gerettet wird!

Meriam Ishag Yahia Ibrahim wird des Ehebruchs bezichtigt, weil ihre Ehe mit ihrem Mann aus dem (christlicher geprägten) Südsudan nach dem Gesetz der Schari'a ungültig ist. Auf Ehebruch steht im Sudan Prügelstrafe. Auf Glaubensabfall und Abtrünnigkeit steht die Todesstrafe. Beides wird Meriam Ishag Yahia Ibrahim angelastet.

Meriam ist Tochter einer christlichen Mutter und eines muslimischen Vaters. Sie wurde als Christin erzogen, nachdem ihr Vater die Familie verließ. Doch laut sudanesischem Gesetz werden Kinder, deren Vater muslimisch ist, als Moslem betrachtet.

Die Tatsache, dass eine Frau aufgrund ihres Glaubens zum Tode verurteilt werden kann bzw. mit Prügel bestraft wird, nur weil sie einen Mann einer anderen Religion geheiratet hat, ist verabscheuungswürdig.

Unterschreiben Sie bitte die Petition an die sudanesische Botschaft, an sudanesische Regierungsmitglieder, den Präsidenten und an die hohe UN-Kommissarin für Menschenrechte, damit sie das Recht auf Religionsfreiheit garantieren!

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Diese petition ist...

Gewonnen!
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Prügelstrafe und Exekution für sudanesische Mutter!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, sehr geehrter Herr Botschafter,

traurig und mit Bestürzung erfuhr ich, dass Frau Meriam Ishag Yahia Ibrahim ungerechtfertigt des Ehebruches und des Glaubensabfalls bezichtigt wird.

Die Sudanesische Regierung verletzt dabei nicht nur die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, sondern auch den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, sowie die eigene sudanesische Verfassung:

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Abschnitt 6.5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte: Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.

§ 6 (a) der sudanesischen Verfassung: Der Staat muss religiöse Rechte, wie Anbetung und religiöse Versammlungen jeglicher Religion respektieren. Der Staat hat Plätze für diese Handlungen einzurichten und zu erhalten.

Meriam’s Verurteilung widerspricht (wie oben beschrieben) diversen internationalen Menschenrechtsabkommen. Im Interesse von Meriam, ihrem 20 Monate alten Sohn und im Namen ihres wenige Tage alten Kindes, fodern wir Sie auf, unverzüglichst zu intervenieren.

Freiheit für Meriam - jetzt!

[Ihr Name]

Prügelstrafe und Exekution für sudanesische Mutter!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, sehr geehrter Herr Botschafter,

traurig und mit Bestürzung erfuhr ich, dass Frau Meriam Ishag Yahia Ibrahim ungerechtfertigt des Ehebruches und des Glaubensabfalls bezichtigt wird.

Die Sudanesische Regierung verletzt dabei nicht nur die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, sondern auch den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, sowie die eigene sudanesische Verfassung:

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Abschnitt 6.5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte: Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.

§ 6 (a) der sudanesischen Verfassung: Der Staat muss religiöse Rechte, wie Anbetung und religiöse Versammlungen jeglicher Religion respektieren. Der Staat hat Plätze für diese Handlungen einzurichten und zu erhalten.

Meriam’s Verurteilung widerspricht (wie oben beschrieben) diversen internationalen Menschenrechtsabkommen. Im Interesse von Meriam, ihrem 20 Monate alten Sohn und im Namen ihres wenige Tage alten Kindes, fodern wir Sie auf, unverzüglichst zu intervenieren.

Freiheit für Meriam - jetzt!

[Ihr Name]