Petition an: die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages
Ein klares Bekenntnis zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben ist gefordert!
Ein klares Bekenntnis zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben ist gefordert!
Am 1. März 2018 debattierte der Deutsche Bundestag in einer Plenarsitzung über eine mögliche Änderung oder Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuches. Im Paragrafen 219a ist ein Werbeverbot für Abtreibungen festgelegt. Mehrere Parteien hatten im Vorfeld dazu Anträge eingebracht, die auf eine Änderung oder Abschaffung das §219a abzielen.
Während der Aussprache in dieser Plenarsitzung erläuterte die Abgeordnete Dr. Silke Launert (CSU) ihren Kollegen die geltende Rechtslage. Insbesondere erinnerte sie an die im Grundgesetz festgelegte und vom Bundesverfassungsgericht fortlaufend bekräftigte Verpflichtung des Staates für den Schutz des ungeborenen Lebens.
Dr. Silke Launert war mit ihrem Redebeitrag die erste Abgeordnete seit längerem, die im Plenum des Bundestags die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben klar und deutlich benannt hat, bis hin zu der vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Feststellung, dass die Menschenwürde und des Lebensrecht ungeborener Kinder auch gegenüber ihren Müttern besteht.
Die Rede Dr. Launerts rief bei manchen Mit-Parlamentariern teils heftige und erregte Reaktionen hervor. Reaktionen, die deutlich machen, dass zur Frage des Lebensrechts Ungeborener im Deutschen Bundestag viel zu lange geschwiegen wurde. Um so wichtiger ist die Rede Dr. Launerts, die später in einem Interview die wichtigsten Punkte noch einmal benannte:
- „Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass Menschenwürde auch dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt.
- Dieses Recht des Ungeborenen besteht auch gegenüber seiner Mutter.
- Wir als Staat sind von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, das ungeborene Leben nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Zudem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Auftrag des Staates, den Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben. Der Schwangerschaftsabbruch darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden.
- Einige Abgeordnete scheinen diese Vorgaben nicht sehen zu wollen. Aber wir können unsere Verfassung und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht so drehen und wenden, wie wir es gerne wollen.
- Der Staat muss zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird, so das Bundesverfassungsgericht wörtlich. Entscheidet der Gesetzgeber sich zum Schutz des ungeborenen Lebens für das Instrument einer Beratung der schwangeren Frau, ist er verpflichtet, bei der Festlegung von Inhalt, Durchführung und Organisation Regelungen zu treffen, die wirksam und ausreichend sind, um die betroffene Frau für das Austragen des Kindes gewinnen zu können.“
Die beistehende Petition richtet sich an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen mit der Bitte, Ihre Fraktionsmitglieder an die von der Verfassung in die Verantwortung des Staates gelegte Schutzpflicht der Menschenwürde und des Lebensrechts der ungeborenen Kinder zu erinnern. Mit Unterzeichnung der Petition bringen Sie gegenüber den Adressaten die Erwartung, dass diese die Verpflichtung des Staates für den Schutz des ungeborenen Lebens ernst nehmen und sich klar und eindeutig zum Schutz des ungeborenen Lebens bekennen, zum Ausdruck!
Zu diesem Bekenntnis gehört als logische sachliche Konsequenz, von allen Bestrebungen zur Lockerung oder Abschaffung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) Abstand zu nehmen.
Informationen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Abtreibung:
http://www.ak-lebensrecht.de/info/gesetz_bverfge.html