SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will - Sendung vom 03. Februar 2019

Petition an: Die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dr. Cornelia Nenz

 

SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will - Sendung vom 03. Februar 2019

SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will - Sendung vom 03. Februar 2019

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Aktualisierung 20. März 2019: Die über diese Petition beim Rundfunkrat des NDR eingereichten Programmbeschwerden zeigen Wirkung. Die Adressatin,  NDR-Rundfunkratsvorsitzende Cornelia Nenz, hat verschiedenen Unterzeichnern per E-Mail mitgeteilt, dass über die Programmbeschwerden zur Anne Will - Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungenvoraussichtlich in der Rundfunkratssitzung am 17. Mai abschließend beraten werden wird

Bisher haben 10.996 aktive Bürger über unsere Petition eine Programmbeschwerde zu der Sendung eingelegt - und bis zum 16. Mai 2019 bleibt  noch ausreichend Zeit für weitere Programmbeschwerden!


Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben, verstoßen.

Dieses legte in seinen Urteilen, hier vor allem in BVErfGE 88, 203 fest: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

Die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ hat nicht nur bei – laut Tenor der Teilnehmer der Talkrunde – „sogenannten“ Lebensschützern für Empörung gesorgt:

  • Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ nicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
  • Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
  • In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
  • Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft: „Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Ich war schockiert. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, räumt der Gesetzgeber den Bürgern das Recht auf eine offizielle Programmbeschwerde ein. Solche Programmbeschwerden müssen dann vom zuständigen Rundfunkrat – im Falle der Sendung Anne Will ist das der NDR – behandelt werden.

Mit der beistehenden Petition bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gegen die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ vom 3. Februar 2019 eine Programmbeschwerde einzulegen. Durch Ihre Unterzeichnung lösen Sie eine Beschwerde-E-Mail in Ihrem Namen aus.

Bitte helfen Sie mit, dass eine möglichst hohe Anzahl an Programmbeschwerden eingelegt wird!


Weitere Informationen:
Die Sendung in der Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9lNjYwNDJjOC05MTBhLTRkYWMtYTM5YS04OWQ5Y2IwYTMwMmM/recht-auf-leben-und-selbstbestimmung-die-neue-debatte-ueber-abtreibungen
Presseberichte (Auswahl):

http://www.kath.net/news/66867
https://denken-erwuenscht.com/tv-kritik-anne-will-im-80er-jahre-modus-von-ausgewogenheit-keine-spur
http://www.kath.net/news/66841
https://www.nordkurier.de/kultur-und-freizeit/cdu-mann-philipp-amthor-allein-unter-frauen-0534478602.html
https://www.bento.de/politik/anne-will-diskutiert-ueber-219a-und-philipp-amthor-als-einziger-mann-merkt-wie-sich-frauen-fuehlen-a-c49ac3dc-c48f-48e3-b9c9-78a0a92de242
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article216360705/Anne-Will-zu-Abtreibungen-Twitter-Nutzer-ueberziehen-Philipp-Amthor-mit-Haeme.html
http://www.spiegel.de/kultur/tv/anne-will-zu-abtreibungen-und-219a-als-ob-frauen-unmuendige-buerger-sind-a-1251398.html
https://www.cicero.de/innenpolitik/anne-will-paragraf-219a-werbeverbot-abtreibung-abtreibungsgegner
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_85194704/diskussion-zu-abtreibungen-bei-anne-will-man-braucht-den-219a-nicht-.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/anne-will-amthor-1.4315630
https://www.bild.de/politik/2019/politik/anne-will-abtreibungs-aerztin-spricht-ueber-psychoterror-59933806.bild.html
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-anne-will-tv-kolumne_id_10263713.html
https://www.stern.de/politik/deutschland/-anne-will--in-der-tv-kritik--streit-um-abtreibungsparagraf-8563914.html
https://www.n-tv.de/politik/Entscheidung-zur-Abtreibung-faellt-niemandem-leicht-article20841192.html
https://www.idea.de/politik/detail/abtreibung-erschuettert-ueber-aussagen-bei-anne-will-108051.html
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.werbeverbot-fuer-schwangerschaftsabbrueche-unbequeme-abtreibungsdebatte-bei-anne-will.cf139237-3c02-480e-a947-a120e1b92622.html

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SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will - Sendung vom 03. Februar 2019

Sehr geehrte NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dr. Cornelia Nenz,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, obliegt den öffentlich-rechtlichen (wie auch den privaten) Rundfunkanstalten eine Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben. Siehe dazu u.a. folgende Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, BVErfGE 88, 203: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

In Ihrer Funktion sind Sie dafür zuständig, dafür Sorge zu tragen, dass die staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen, hier insbesondere die Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben, eingehalten werden.

Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen der Sendereihe Anne Will wurde in eklatanter Weise gegen diesen Schutzauftrag verstoßen. Deshalb möchte ich hiermit eine offizielle Programmbeschwerde gegen diese Sendung einlegen!

Meine Programmbeschwerde begründe ich wie folgt:

  • Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu belebennicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
  • Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
  • In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
  • Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft: „Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Ich war schockiert. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.

Ich hätte mir gewünscht, dass bei einem Thema, bei dem es um Leben oder Tod geht, eine paritätische Auswahl der Gäste vorgenommen wird. Und nur wenn seitens der Moderation mehrfach und eindeutig auf den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens hingewiesen wird, kann der Forderung, diesen „im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ entsprochen werden.

Die ARD hat sich mit dieser Sendung keinen Gefallen getan. Sie ist ihrer Verpflichtung, sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen nicht nachgekommen und hat letztlich sogar indirekt die Bagatellisierung von Abtreibungen gefördert. Dazu wurden jene Bürger, die sich dem „den Staat verpflichtenden“ Schutzauftrag folgend FÜR das ungeborene Leben einsetzen die gesamte Sendung hindurch immer wieder als „sogenannte Lebensschützer“ verunglimpft. Diese sollte seitens des Rundfunkrates eindeutig und ausdrücklich gerügt werden!

Zum Ausgleich für die in der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will erfolgten Verstöße gegen den öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag fordere ich die zeitnahe Ausstrahlung einer Sendung auf demselben Sendeplatz, in welcher der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ ausdrücklich nachgekommen wird.

[Ihr Name]

SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will - Sendung vom 03. Februar 2019

Sehr geehrte NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dr. Cornelia Nenz,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, obliegt den öffentlich-rechtlichen (wie auch den privaten) Rundfunkanstalten eine Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben. Siehe dazu u.a. folgende Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, BVErfGE 88, 203: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

In Ihrer Funktion sind Sie dafür zuständig, dafür Sorge zu tragen, dass die staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen, hier insbesondere die Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben, eingehalten werden.

Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen der Sendereihe Anne Will wurde in eklatanter Weise gegen diesen Schutzauftrag verstoßen. Deshalb möchte ich hiermit eine offizielle Programmbeschwerde gegen diese Sendung einlegen!

Meine Programmbeschwerde begründe ich wie folgt:

  • Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu belebennicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
  • Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
  • In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
  • Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft: „Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Ich war schockiert. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.

Ich hätte mir gewünscht, dass bei einem Thema, bei dem es um Leben oder Tod geht, eine paritätische Auswahl der Gäste vorgenommen wird. Und nur wenn seitens der Moderation mehrfach und eindeutig auf den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens hingewiesen wird, kann der Forderung, diesen „im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ entsprochen werden.

Die ARD hat sich mit dieser Sendung keinen Gefallen getan. Sie ist ihrer Verpflichtung, sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen nicht nachgekommen und hat letztlich sogar indirekt die Bagatellisierung von Abtreibungen gefördert. Dazu wurden jene Bürger, die sich dem „den Staat verpflichtenden“ Schutzauftrag folgend FÜR das ungeborene Leben einsetzen die gesamte Sendung hindurch immer wieder als „sogenannte Lebensschützer“ verunglimpft. Diese sollte seitens des Rundfunkrates eindeutig und ausdrücklich gerügt werden!

Zum Ausgleich für die in der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will erfolgten Verstöße gegen den öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag fordere ich die zeitnahe Ausstrahlung einer Sendung auf demselben Sendeplatz, in welcher der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ ausdrücklich nachgekommen wird.

[Ihr Name]