Stoppen Sie den Maulkorb-Erlass gegen Lebensschützer!

Petition an: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) und Ministerpräsident Volker Bouffier

 

Stoppen Sie den Maulkorb-Erlass gegen Lebensschützer!

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Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat in einem Erlass verfügt, dass „singende, betende oder Schockfotos tragende Demonstranten“ in Hessen zukünftig nicht mehr in Sicht- oder Rufweite von Beratungsstellen der Organisation Pro Familia, die mit der weltweit größten Abtreibungsorganisation Planned Parenthood verflochten ist, für das Lebensrecht ungeborener Kinder demonstrieren dürfen. Selbiges gilt für Arztpraxen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.

Dies meldete die Frankfurter Rundschau (FR) am 21. August 2018 unter Berufung auf den ihr vorliegenden Erlass. Laut dem Artikel stehe in dem Erlass: „schwangere Frauen dürfen nicht mehr durch singende, betende oder Schockfotos tragende Demonstranten belästigt werden, wenn sie Beratungsstellen oder Arztpraxen aufsuchen“. Der Verfasser des Beitrags spricht zudem von einem „Spießrutenlauf für Frauen“, der durch die Verfügung ein Ende finden solle.

Ein derart schwerwiegender Eingriff in das Versammlungsrecht sei „in der Regel zulässig, wenn nicht sogar geboten“, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen.

Noch vor wenigen Monaten war eine Gesetzesinitiative der Linken, die „Schutzzonen“ von 150 Meter rund um Beratungsstellen und Abtreibungspraxen gefordert hatte, abgelehnt worden. Denn einige CDU-Politiker hatten rechtliche Bedenken gegen eine derartige Beschneidung des Versammlungsrechts vorgebracht.

Offensichtlich glaubt die hessische Parteiführungder CDU jetzt aber, mit dem Erlass einen Weg gefunden zu haben, wie die in den Koalitionsvertrag mit den Grünen aufgenommene Forderung nach Demonstrationsverbotszonen vor Pro Familia – Beratungsstellen und Abtreibungspraxen umgesetzt werden kann, ohne mühsam ein Gesetz durch den Landtag zu bringen.

Der Demokratie entsteht durch das von verantwortlichen CDU-Politikern gewählte Verfahren gleich ein doppelter Schaden. Zumal der Verwaltungserlass jetzt einen breiten Definitionsspielraum eröffnet, der notfalls immer so ausgelegt werden kann, dass Versammlungen oder Mahnwache verboten oder an weit entfernte Orte verlegt werden können.

Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) äußerte denn auch gegenüber der FR erfreut: „Nun gibt uns der Erlass mehr Spielraum“.

Bitte unterstützen Sie jetzt unsere an Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) gerichtete Petition, mit der wir eine sofortige Rücknahme dieses Erlasses fordern. Dieser kann nur als Maulkorb-Erlass für Lebensschützer verstanden werden, da er eindeutig gegen das Versammlungsgesetz verstößt und die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt!


Weitere Informationen (Auswahl):
https://www.fr.de/politik/schwangerschaft-innenministerium-entscheidet-keine-demos-abtreibungsgegner-beratungsstell-zr-12934142.html
https://www.idea.de/menschenrechte/detail/maulkorb-erlass-gegen-lebensschuetzer-zurueckziehen-110198.html
https://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2019-08-27/abtreibungsgegner-kritisieren-erlass-aus-hessen
https://www.jesus.de/lebensrechtler-erlass-ist-eingriff-in-meinungsfreiheit/
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105465/Hessen-will-Schwangerenberatungen-vor-Abtreibungsgegnern-schuetzen
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2019/08/27/streit-ueber-mahnwachen-vor-beratungsstellen/
https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Neuer-Erlass-Hessen-erschwert-Proteste-von-Lebensschuetzern;art315,200746
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/mittelhessen/toController/Topic/toAction/show/toId/210999/toTopic/beuth-erlass-demoverbot-vor-schwangerenberatung.html
https://hpd.de/artikel/hessen-schwangeren-beratungsstellen-herrscht-ab-jetzt-demo-verbot-17140
https://www.alfa-ev.de/27082019-alfa-pressemeldung-hessens-innenministerium-erweist-schwangeren-einen-baerendienst/
https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/ende-mahnwachen-12937462.html

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Stoppen Sie den Maulkorb-Erlass gegen Lebensschützer!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier,
sehr geehrter Herr Innenminister Beuth,

selbst CDU-Politiker haben die von der Partei „Die Linke“ erhobene und von den Grünen unterstützte Forderung, eine „Schutzzone“ mit Demonstrationsverboten in einem Radius von 150 Metern um Beratungsstellen der Pro Familia und um Abtreibungspraxen einzurichten, als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit abgelehnt.

Nun haben Sie, Herr Beuth, einen Weg gefunden, wie Sie diese Demonstrationsverbote, die Sie, Herr Bouffier, den Grünen im hessischen Koalitionsvertrag zugestanden hatten, unter Umgehung des Landtags und eines Gesetzgebungsverfahrens umsetzen können.

Per Erlass haben Sie verfügt, dass „singende, betende oder Schockfotos tragende Demonstranten“ in Hessen zukünftig nicht mehr in Sicht- oder Rufweite von Beratungsstellen der Organisation Pro Familia, die mit der weltweit größten Abtreibungsorganisation Planned Parenthood verflochten ist, für das Lebensrecht ungeborener Kinder demonstrieren dürfen. Selbiges gilt für Arztpraxen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.

Mit Einführung des Kriteriums „Sicht- und Rufweite“ haben Sie dem Maulkorb für Lebensschützer zudem ein kaum überprüfbares, dehnbares Kriterium zugrunde gelegt.

Wir lehnen diesen gegen alle demokratischen Gepflogenheiten verstoßenden Erlass, mit dem die Versammlungsfreiheit entscheidend beeinträchtigt wird entschieden ab und fordern Sie auf, diesen umgehend zurückzuziehen!

[Ihr Name]

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier,
sehr geehrter Herr Innenminister Beuth,

selbst CDU-Politiker haben die von der Partei „Die Linke“ erhobene und von den Grünen unterstützte Forderung, eine „Schutzzone“ mit Demonstrationsverboten in einem Radius von 150 Metern um Beratungsstellen der Pro Familia und um Abtreibungspraxen einzurichten, als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit abgelehnt.

Nun haben Sie, Herr Beuth, einen Weg gefunden, wie Sie diese Demonstrationsverbote, die Sie, Herr Bouffier, den Grünen im hessischen Koalitionsvertrag zugestanden hatten, unter Umgehung des Landtags und eines Gesetzgebungsverfahrens umsetzen können.

Per Erlass haben Sie verfügt, dass „singende, betende oder Schockfotos tragende Demonstranten“ in Hessen zukünftig nicht mehr in Sicht- oder Rufweite von Beratungsstellen der Organisation Pro Familia, die mit der weltweit größten Abtreibungsorganisation Planned Parenthood verflochten ist, für das Lebensrecht ungeborener Kinder demonstrieren dürfen. Selbiges gilt für Arztpraxen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.

Mit Einführung des Kriteriums „Sicht- und Rufweite“ haben Sie dem Maulkorb für Lebensschützer zudem ein kaum überprüfbares, dehnbares Kriterium zugrunde gelegt.

Wir lehnen diesen gegen alle demokratischen Gepflogenheiten verstoßenden Erlass, mit dem die Versammlungsfreiheit entscheidend beeinträchtigt wird entschieden ab und fordern Sie auf, diesen umgehend zurückzuziehen!

[Ihr Name]