Petition an: den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks
Für ein JA! zum LEBEN beim MDR-Fernsehen

Für ein JA! zum LEBEN beim MDR-Fernsehen

Neues zur Petition (29.12.2016): Lange 5 Monate nach Eingang der Programmbeschwerde hat der MDR dem Petenten die Entscheidung von Rundfunkrat und Landesgruppe mitgeteilt. Die nach einer ersten Richtigstellung (s.u.) verbleibenden Anliegen der Petition sind ohne inhaltliche Auseinandersetzung oder Begründung abgelehnt worden. Im Anschreiben des MDR heißt es lediglich, man habe die Berichterstattung zur Abtreibung ab Juni 2015 begutachtet. Welche Berichte begutachtet wurden, teilt der Sender genauso wenig mit, wie sachliche Entscheidungsgründe anhand der Berichte. Damit verhindert der Sender jegliche öffentliche Transparenz und Überprüfbarkeit einer Entscheidung, die sich ohnehin in keiner Weise mit den vorgetragenen Kritikpunkten auseinandersetzt. Darüber hinaus erklärt der MDR pauschal, es sei seine Aufgabe, „verschiedene Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen.“ Dass dies für verfassungswidrig motivierte Aussagen zur Tötung Schutzbefohlener nicht gilt, wurde für jedes Mitglied der verantwortlichen Gremien durch die Worte des Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt: Der MDR „ist der Menschenwürde verpflichtet“. Insofern zeugt die Antwort des MDR schlicht von argumentativer Hilflosigkeit. Offensichtlich gab es keine überzeugende Gegendarstellung zur Petition, sodass gänzlich darauf verzichtet werden musste. Dass der Sender im Angesicht der vorgebrachten verfassungsrechtlichen Grenzen zur Kindstötung derart gleichgültig von einer „ausgewogenen“ Darstellung jeglicher Positionen schreibt, ist hochgradig bedenklich. Deutlich positiv hervorzuheben ist abgesehen hiervon, dass der Beschluss nicht einstimmig, sondern lediglich mehrheitlich erging.
Um Ihre Unterschrift wird weiterhin gebeten: Dem Anliegen der Petition wurde nach wie vor nicht voll entsprochen. Offensichtlich ist weiterer öffentlicher Druck vonnöten.
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Neues zur Petition (12. Oktober 2016): Offensichtlich ist den Verantwortlichen des MDR nicht verborgen geblieben, dass die beanstandete Berichterstattung zu massivem Unmut und Kritik geführt hat und bei einer Vielzahl von Bürgern auf Unverständnis stösst. Jedenfalls hat der MDR nun einen der in der Petition aufgeführten Fehler eingestanden und auf seiner Homepage heute (12. Oktober 2016) eine gewichtige Korrektur/Richtigstellung veröffentlicht. In dieser erklärt die Redaktion, dass es "falsch" war, zu behaupten, Abtreibuntg sei in Deutschland "erlaubt". Stattdessen sei Abtreibung "rechtswidrig". Weiter heißt es in der Richtigstellung, man "bedaure den Fehler sehr".
Bitte unterstützen Sie diese Petition weiterhin, damit der MDR eine vollständige Kehrtwende vollzieht, zukünftig den ihm vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Auftrag zum Schutz ungeborenen Lebens gewissenhaft erfüllt und auch die verbleibenden Fehler behebt.
Selten hat eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt so offensichtlich die elementarsten Werte unseres Grundgesetzes ignoriert, wie das MDR-Fernsehen, als es über den „Schweigemarsch für das Leben 2016“ im sächsischen Annaberg-Buchholz berichtete. Der Schweigemarsch für das Leben ist eine Demonstration unter dem Motto „Hilfe zum Leben, statt Hilfe zum Töten“ und findet jährlich in Annaberg-Buchholz statt.
Er setzt sich für den Schutz des Lebensrechts jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein. Das ist ein Thema, über das es in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Land eigentlich wenig zu diskutieren geben sollte. Nicht zuletzt deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht – respektive unser Grundgesetz – zum Thema Abtreibung einen so klaren Standpunkt vertritt.
Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 203) kommt jedem Ungeborenen spätestens nach Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter die volle Menschenwürde und damit ein Recht auf Leben zu. Das ist spätestens am 13. Tag der Schwangerschaft. Danach ist Abtreibung grundsätzlich ein verfassungswidriger Akt gegen die Menschenwürde der Ungeborenen und muss daher verboten sein. Das gilt ausdrücklich auch für alle Abtreibungen, die nach der sog. Beratungsregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei bleiben (§ 218a Abs. 1 StGB).
Aus der Menschenwürde der ungeborenen Kinder ergibt sich nach Weisung des Gerichts ein nicht verhandelbarer Schutzauftrag des Staates gegenüber diesen Ungeborenen. Demnach ist der Staat mit all seinen Institutionen verpflichtet, das Bewusstsein über das Unrecht der vorgeburtlichen Kindstötung aktiv im öffentlichen Bewusstsein zu halten und einer Schwangeren die grundsätzliche „Rechtspflicht“ zum „Austragen“ eines Kindes nach der Empfängnis „aufzuerlegen“. An jenem Schutzauftrag hat sich nach Weisung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich auch der Rundfunk zu beteiligen.
Diesem Schutzauftrag möchte der Mitteldeutsche Rundfunk aber offenbar nicht nachkommen. In seiner „Berichterstattung“ zum Schweigemarsch verbreitet der Sender Gedankengut, das unübersehbar den Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.
Der Autor dieser Programmbeschwerde hat wegen der offensichtlichen Verstöße des MDR gegen die Weisungen des Bundesverfassungsgerichtes eine Beschwerde an die Intendanz verfasst. In der Antwort verleugnet die Intendantin des MDR, Frau Prof. Dr. Karola Wille, die Fehler in der Berichterstattung jedoch. Daher sieht sich der Autor nun gezwungen, mit der Angelegenheit an die Öffentlichkeit zu gehen, um eine fundierte Beratung der Programmbeschwerde im Rundfunkrat zu gewährleisten.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterzeichnung
- die Forderung nach der vollen Durchsetzung der Menschenwürde der Ungeborenen,
- die Achtung des nicht relativierbares Lebensrechtes jedes Kindes;
- die durchgängige Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in der Berichterstattung des MDR.
Setzen Sie sich bitte für die Prinzipien unseres Grundgesetzes ein, wonach die Würde eines Menschen nicht durch seine persönlichen Dispositionen wie Gehirnströme, Hilfe- oder Schutzbedürftigkeit infrage gestellt werden darf.
Die Unterzeichner dieser Petition bekunden: Wir lieben Kinder und sind bereit, die mit ihnen einhergehenden Herausforderungen für die Gesellschaft anzunehmen. Wir stehen zu den Grund- und Menschenrechten und drücken unseren Unmut darüber aus, dass es für den MDR nicht selbstverständlich zu sein scheint, unzweideutige Weisungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich aus elementaren Grundrechten ergeben, zu achten. Bitte verbreiten Sie diese Programmbeschwerde in den sozialen Netzwerken unter den Hashtags #loveKids #loveLife #loveDignity. Wir lieben Kinder, wir lieben Leben, wir lieben die Menschenwürde.
Unterzeichnen Sie jetzt die Petition
Petition an: den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks