Aktualisierung am 15. April 2024: Der Bundestag hat das Gesetz verabschiedet. Nun brauchen wir das Verfassungsgericht.
Am vergangenen Freitag, den 12. April 2024 verabschiedete eine knappe Mehrheit im Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es soll am 1. November 2024 in Kraft treten, aber erste Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sollen schon ab August möglich sein.
Nur das Bundesverfassungsgericht kann jetzt noch verhindern, dass dieses irrsinnige Gesetz in Kraft tritt. Unterzeichnen Sie deshalb unsere neue Petition: Nein zum Selbstbestimmungsgesetz - Schalten Sie das Verfassungsgericht ein!
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Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ will die Bundesregierung das bisher geltende Transsexuellengesetz ablösen. Am kommenden Freitag, den 12. April 2024 soll der deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegt haben:
Die Ampelregierung verweigert jegliches offene Gespräch über diesen Gesetzentwurf. Bedenken werden ignoriert. Eine Gefahr etwa für Frauenhäuser durch männliche Triebtäter mit weiblichem Geschlechtseintrag will Paus nicht sehen. Dementsprechend hat die Familienministerin auch keinen Vorschlag, wie die Sicherheit von Frauen in Umkleidekabinen und Schwimmbädern gewährleistet werden soll.
Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung von Juli 2022 bestätigt deren Ahnungs- und Planlosigkeit. Auf die Fragen der Bundestagsabgeordneten nach Behandlungen mit Pubertätsblockern und Hormonen bei Minderjährigen, Selbstmordraten, Transgender-Gewalt gegen Frauen etc. wird nur geantwortet: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik interessiert die Bundesregierung offensichtlich nicht. Sie will mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ eine zentrale Forderung der Transgender-Lobby durchsetzen und ignoriert dabei die gefährlichen Konsequenzen:
Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition und fordern Sie gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle und CitizenGO Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann auf, das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ fallen zu lassen. Für eine Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags müssen Volljährigkeit sowie psychologische und medizinische Gutachten weiterhin Voraussetzung bleiben!
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Weitere Informationen:
Tagesordnung des dt. Bundestags: https://www.bundestag.de/tagesordnung
Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz (Bundesministerien):https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199382/1e751a6b7f366eec396d146b3813eed2/20220630-selbstbestimmungsgesetz-eckpunkte-data.pdf
FDP als Wegbereiter der gesellschaftlichen Revolution (Die Welt):https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239827803/FDP-in-der-Ampel-Koalition-Liberaler-Wegbereiter-der-Revolution.html
Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz (Phoenix):https://www.youtube.com/watch?v=_wF9mCQgF4Q
Bundestagsdrucksache 20/2844https://dserver.bundestag.de/btd/20/028/2002844.pdf
Männer könnten unter falscher Flagge in Schutzbereiche für Frauen eindringen (Die Welt):https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus240525443/Arnd-Diringer-zum-Selbstbestimmungsgesetz-Risiko-der-falschen-Flagge.html
Die große Frage, welche Rolle Tik Tok und Co. bei der Selbstdiagnose "trans" spielen (Die Welt):https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240273325/Selbstdiagnose-Trans-Welche-Rolle-spielen-Influencer-auf-TikTok-Instagram-und-Co.html
Stephan Klenner: Mit Recht zum Geschlechtswechsel? (FAZ):https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-wirft-neue-juristische-probleme-auf-18235125.html
Thomas Thiel: Das Schweigen über den Sexus (FAZ):https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/geschlechtsangleichung-ueber-die-risiken-und-eine-verhinderte-debatte-18102571.html
Strafverteidiger Udo Vetter: «Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen» (NZZ):https://www.nzz.ch/feuilleton/selbstbestimmungsgesetz-anwalt-udo-vetter-kritisiert-buschmann-ld.1698036
Frederik Schindler: „Schnell wird jede Diskussion als transfeindlich gebrandmarkt“ (WELT):https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238100617/Transgeschlechtlichkeit-Schnell-wird-jede-Diskussion-als-transfeindlich-gebrandmarkt.html
Bernd Ahrbeck: „Ein die Kinder schützender Rahmen wird aufgegeben“ (Cicero):https://www.cicero.de/kultur/Selbstbestimmungsgesetz-Geschlechtswechsel-transgender-kinder-jugendliche-hormontherapie-gender-dysphorie
Informationsmaterial von DemofürAlle:
Erklärvideo „Kinderfalle Transgender-Hype – einfach erklärt“
Aufklärungsbroschüre „Transgender-Hype: Angriff & Abwehr“
„Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln – bald möglich?“
„Blitzdiagnosen transaffirmativer Scharlatane statt echte Hilfe“
„Der „neue Körper“ – eine radikale Zäsur“
71,910 haben unterschrieben.
Lassen Sie uns 100,000 erreichen!
kürzliche Unterzeichner
Gabriele K. DEUTSCHLAND
Stefan K. DEUTSCHLAND
Robert T. KROATIEN
S. B. DEUTSCHLAND
Stoppen Sie das Selbstbestimmungsgesetz!
Sehr geehrte Frau Ministerin Paus, sehr geehrter Herr Minister Buschmann!
Eine wachsende Zahl renommierter Fachleute kommt zu dem Schluss, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz eine Gefahr für Frauen und besonders auch für Kinder und Jugendliche darstellt.
Die Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag samt Vornamen einmal im Jahr beim Standesamt neu eintragen zu lassen, würde den Experten aus den Bereichen Recht, Pädagogik, Psychiatrie, Medizin und Soziologie zufolge fatale Konsequenzen haben:
- Schutzräume für Frauen und Mädchen würden abgeschafft: Männliche Straftäter könnten so leicht Zugang zu Umkleidekabinen, Duschen oder Toiletten von Frauen bekommen. Juristen warnen eindringlich vor der Missbrauchsgefahr. Ähnliches gilt auch für den Strafvollzug. Auch die Existenz des Frauensports wird durch das Gesetz massiv bedroht.
- Eltern könnten ihre Kinder nicht mehr vor dem Trans-Hype schützen. Wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, müssen Eltern zwar formal ihre Zustimmung geben. Ihr Einspruch ist allerdings nichts wert, wenn das Familiengericht „die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen“ kann.
- Kinder würden zu irreversiblen Entscheidungen verführt. Schon heute behandeln viele Therapeuten affirmativ. Wenn demnächst die 14jährige Anna mit amtlich geändertem Geschlecht als Paul in der Praxis auftaucht, wird kaum noch ein Arzt hier intervenieren. Die nächsten Schritte, also irreversible Veränderungen des Körpers durch Pubertätsblocker, Hormone und OPs, sind dann die logische Folge. Diese Entwicklungen sind in Ansätzen bereits heute in unserer Gesellschaft deutlich zu erkennen – hier bräuchte es eigentlich klare gesetzliche Regelungen, die die Kinder und Frauen vor Missbrauch und Übergriffen schützen. Das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ wird die Situation stattdessen noch weiter verschärfen und schließlich die gesetzliche Legitimation verschaffen.
Ich fordere Sie daher auf, das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ fallen zu lassen. Für eine Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags müssen Volljährigkeit sowie psychologische und medizinische Gutachten weiterhin Voraussetzung bleiben.
Mit freundlichen Grüßen