Am 12. April 2024 verabschiedete eine knappe Mehrheit im Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Am 17. Mai nickte der Bundesrat es ab, am 19. Juni unterschrieb es der Bundespräsident. Am 1. November 2024 trat es in Kraft. Aber das Bundesverfassungsgericht kann es kippen - wenn jemand den Antrag dazu stellt.
Dieses Gesetz ist in Wahrheit ein Fremdbestimmungsgesetz, denn es erlaubt Menschen wie Markus “Tessa” Ganserer, jeden unter Androhung von 10.000 € Bußgeld zu zwingen, seine Lebenslüge mitzutragen und ihn, einen intakten Mann, als Frau zu bezeichnen.
Die einzige Stelle, welche dieses Gesetz jederzeit kippen kann, ist das Bundesverfassungsgericht. In einem Normenkontrollverfahren kann es überprüfen, ob das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
So ein Verfahren hätte gute Aussichten, denn auf den ersten Blick macht das Selbstbestimmungsgesetz die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich (Art 3 GG), bedroht die Religionsfreiheit (Art 4), greift tief in die Meinungsfreiheit ein (Art 5), nimmt Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts (Art 6), und noch viele Dinge mehr.
Die gefährlichsten Punkte im Selbstbestimmungsgesetz auf einen Blick:
Wir können und müssen dieses Gesetz rückgängig machen. Dafür brauchen wir ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Damit das Verfassungsgericht tätig werden kann, muss entweder eine Landesregierung oder 25 % der Abgeordneten im Bundestag die Normenkontrolle beantragen.
Wir richten deshalb diese Petition an die Bayerische Landesregierung (CSU und Freie Wähler). Sie ist die einzige Landesregierung, an der keine der Ampelparteien beteiligt ist, und die einzige, die ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag das Selbstbestimmungsgesetz ablehnt.
Zusätzlich richten wir die Petition an die Unionsfraktion im Bundestag. Sie hat gegen das SBGG gestimmt und umfasst 26 % der Abgeordneten, ist also groß genug, um eine Normenkontrolle zu beantragen.
Unterzeichnen Sie diese Petition und fordern Sie sowohl die Bayerische Landesregierung als auch die CDU/CSU im Bundestag auf, das Selbstbestimmungsgesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen!
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Weitere Informationen:
Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz (Tagesschau): https://www.tagesschau.de/inland/selbstbestimmungsgesetz-bundestag-102.html
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde gegen jede Vernunft beschlossen (Tichys Einblick): https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/selbstbestimmungsgesetz-beschlossen/
"Das Gesetz wäre Verfassungswidrig!" (EMMA): https://www.emma.de/artikel/so-ein-selbstbestimmungsgesetz-waere-verfassungswiedrig-340121
91,954 haben unterschrieben.
Lassen Sie uns 100,000 erreichen!
Bitte bringen Sie das Selbstbestimmungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder, sehr geehrte Bayerische Landesregierung,
sehr geehrte Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag!
Am vergangenen 12. April 2024 hat die Ampelregierung das Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag geschleust, in einem sehr schnellen Verfahren und ohne die Folgen dieses Gesetzes zu bedenken. Seit 1. November ist es in Kraft.
Dieses Gesetz behandelt das Geschlecht eines Menschen als beliebig wählbar, was nicht nur der Realität widerspricht, sondern auch die Rechtssicherheit gefährdet.
Jeder Erwachsene darf seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen einmal pro Jahr ändern, und soll dann in jeglicher Hinsicht als dem gewählten Geschlecht zugehörig behandelt werden!
Und Eltern dürfen Geschlechtseintrag ihrer Kinder frei wählen. Das gefährdet das Kindeswohl, denn die Namensänderung hat sich als ein niedrigschwelliger, aber folgenreicher erster Schritt hin zu chemischer Kastration und anderen unumkehrbaren Eingriffen erwiesen.
Auf den ersten Blick macht dieses Selbstbestimmungsgesetz die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich (Art 3 GG), bedroht die Religionsfreiheit (Art 4), greift tief in die Meinungsfreiheit ein (Art 5), nimmt Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts (Art 6), und noch viele Dinge mehr.
Das Offenbarungsverbot verbietet uns außerdem, über Probleme und Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes überhaupt zu sprechen. Niemand kann untersuchen, ob sich z.B. männliche Vergewaltiger ins Frauengefängnis hinein selbstbestimmen, denn es ist verboten, darüber zu sprechen, dass jemand seinen Namen und Geschlechtseintrag geändert hat.
Es steht sogar zu befürchten, dass dieses Gesetz versehentlich die Genitalverstümmelung von Mädchen (sogenannte weibliche Beschneidung) legalisiert, denn die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Eltern aus dem betreffenden Kulturkreis könnten also ihre Tochter vorübergehend zum Jungen erklären und so ungestraft verstümmeln lassen.
Wegen all dieser Gesichtspunkte bitten wir Sie, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Bitte lassen Sie prüfen, ob das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Hochachtungsvoll