Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

Petition an: CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, sowie alle Bundestagsabgeordneten

 

Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

abgeschlossen

Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

Derzeit wird im deutschen Bundestag - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - im Eilverfahren ein erst am 3. November 2020 von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf mit dem harmlos klingenden Titel: “Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” diskutiert. Dieses Gesetz soll noch im November 2020 beschlossen werden.

Dieses Gesetz kommt, falls es so, wie eingebracht verabschiedet werden sollte, einem Ermächtigungsgesetz gleich, das der Bundesregierung freie Hand dabei gibt, die Grundrechte der Bürger umfassend und nachhaltig zu beschneiden.

Es ist in dem Gesetzentwurf nicht sichergestellt, dass angebliche Pandemielagen von “nationaler Tragweite” nicht zur dauerhaften Aushöhlung der Grundrechte der Bürger missbraucht werden können.

Besonders bedenklich ist, dass Bundestag und Landesparlamente keine weitere Mitsprachemöglichkeiten mehr zu Art und Dauer von Maßnahmen bleiben werden, sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet haben wird.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar wichtig, dass die Bundestagsabgeordneten - auch wenn sie keinen Amtseid leisten müssen - sich verpflichtet sehen sollten, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

Aus dieser Verpflichtung heraus sollten sich die Abgeordneten klar gerufen sehen, dem Gesetz in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern und umfassende Änderungen einzufordern.

Insbesondere, sollten zukünftiger Mitspracherechte von Bundestag und Landtagen festgeschrieben, und besonders weitreichende und dadurch gefährliche Einschränkungen von Grundrechten und Befugnisse von Regierung und Behörden entweder grundsätzlich untersagt, oder höchstens mit klaren zeitlichen Begrenzungen ermöglicht werden.

Es mag mühsam und unbequem sein, aber 

  • Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

  • Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

  • Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

  • Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

  • Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

  • Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

  • Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

  • Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

  • Untersagung soweit dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

  • Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

  • Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, 

  • Reisebeschränkungen,

dürfen - wenn überhaupt - stets nur kurzfristig und nur klar definiert, sowie mit fallweiser Zustimmung der Parlamente verfügt oder verlängert werden können, um einen Missbrauch auzuschließen.

Bitte unterzeichnen Sie jetzt die beistehende Petition, um die Bundestagsabgeordneten - insbesondere aber die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion (die den eilig und ohne erkennbare Sorgfalt vorbereiteten Entwurf in den Bundestag eingebracht haben) - aufzufordern, dem vorliegenden Entwurf die Zustimmung zu verweigern.


Weitere Informationen:

Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 19/23944:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Sie wollen mitreden (Tagesschau):
https://www.tagesschau.de/inland/infektionsschutzgesetz-105.html

Neues Gesetz für Corona-Maßnahmen (Tagesschau.de):
https://www.tagesschau.de/inland/corona-bundestag-infektionsschutzgesetz-101.html

Der Bundestag soll die Aushebelung von Grundrechten beschließen (Vera Langsfeld Blog):
https://vera-lengsfeld.de/2020/11/06/der-bundestag-soll-die-aushebelung-von-grundrechten-beschliessen/

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Diese petition ist...

Abgeschlossen!
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Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,
sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrter Herr Dobrindt,

das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ist völlig überstürzt, und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, am 3. November 2020 in den Bundestag eingebracht worden, und soll mit Hochdruck zur Verabschiedung gebracht werden.

Dabei ist dieses Gesetz in seinen Auswirkungen so schwerwiegend, wie es kaum ein Gesetz in der Geschichte der Bundesrepublik gewesen ist.

Die Bundesregierung soll durch diese Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu beschneiden, sobald sie eine “Pandemielage von nationaler Tragweite” erklärt hat.

Falls der Bundestag diese Gesetzesänderung annimmt, gibt er sowohl seine Mitsprachemöglichkeiten, als auch die Mitsprachemöglichkeiten der Landtage in den Bundesländern dauerhaft auf.

Deutschland hat - dessen dürften Sie sich bewusst sein - in der näheren Vergangenheit mit Ermächtigungsgesetzen sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Deshalb sollten Sie sich auf dem Hintergrund dieser gemachten Erfahrungen fragen, ob sie der mit dem Mandat verbundenen Verpflichtung, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben wirklich nachkommen, wenn Sie dem “Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” zustimmen.

Im Gegensatz zu dem Reichtagsabgeordneten Otto Wels - der 1933 ob der für die Ermächtigungsgesetze stimmenden Mehrheit zwar nicht die Demokratie, aber immerhin seine Ehre retten konnte - haben Sie heute die Möglichkeit, die Demokratie zu retten und zu stärken, wenn Sie dafür sorgen, dass dieses Gesetz nicht wie vorgelegt in Kraft tritt!

Zeigen Sie Mut, stoppen Sie diese gefährliche Gesetzesvorlage und sorgen Sie dafür, dass die nötige umfassende Überarbeitung erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion in den Bundestag eingebracht werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,
sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrter Herr Dobrindt,

das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ist völlig überstürzt, und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, am 3. November 2020 in den Bundestag eingebracht worden, und soll mit Hochdruck zur Verabschiedung gebracht werden.

Dabei ist dieses Gesetz in seinen Auswirkungen so schwerwiegend, wie es kaum ein Gesetz in der Geschichte der Bundesrepublik gewesen ist.

Die Bundesregierung soll durch diese Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu beschneiden, sobald sie eine “Pandemielage von nationaler Tragweite” erklärt hat.

Falls der Bundestag diese Gesetzesänderung annimmt, gibt er sowohl seine Mitsprachemöglichkeiten, als auch die Mitsprachemöglichkeiten der Landtage in den Bundesländern dauerhaft auf.

Deutschland hat - dessen dürften Sie sich bewusst sein - in der näheren Vergangenheit mit Ermächtigungsgesetzen sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Deshalb sollten Sie sich auf dem Hintergrund dieser gemachten Erfahrungen fragen, ob sie der mit dem Mandat verbundenen Verpflichtung, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben wirklich nachkommen, wenn Sie dem “Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” zustimmen.

Im Gegensatz zu dem Reichtagsabgeordneten Otto Wels - der 1933 ob der für die Ermächtigungsgesetze stimmenden Mehrheit zwar nicht die Demokratie, aber immerhin seine Ehre retten konnte - haben Sie heute die Möglichkeit, die Demokratie zu retten und zu stärken, wenn Sie dafür sorgen, dass dieses Gesetz nicht wie vorgelegt in Kraft tritt!

Zeigen Sie Mut, stoppen Sie diese gefährliche Gesetzesvorlage und sorgen Sie dafür, dass die nötige umfassende Überarbeitung erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion in den Bundestag eingebracht werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]