Keine Sex-Lobbygruppen in Sachsens Schulen!

Petition an: die Sächsische Kultusministerin Ruth Brunhild Kurth

 

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Ende 2016 trat der neue Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung im Freistaat Sachsen in Kraft. Laut Sächsischem Kultusministerium sei die Überarbeitung unter anderem notwendig geworden, „um Aspekte der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt angemessen thematisieren“ zu können. Vorrangiges Ziel sei es, „Benachteiligung und Ausgrenzung wegen geschlechtlicher oder sexueller Orientierung vorzubeugen und die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu tolerieren bzw. zu akzeptieren.“

Dafür sollen sich die Schüler mit „Homosexualität und anderen Ausdrucksformen sexueller Vielfalt (vor allem Bi-, Inter- und Transsexualität)“ auseinandersetzen. Von ihnen wird außerdem gefordert, „dass unterschiedliches Sexualverhalten (…) keine Bewertung erfährt und als Teil der individuellen Persönlichkeit akzeptiert wird.“ Schulunterricht, der aber zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten erziehen will, ist laut dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff eindeutig verfassungswidrig.

Der neue sächsische Orientierungsrahmen beinhaltet Begriffe und Bildungsziele der höchst umstrittenen Gender-Ideologie, wonach das Geschlecht eine jederzeit frei wählbare Kategorie sei. Die Lehrkräfte sind u.a. aufgefordert sich ihr eigenes „weibliches oder männliches Verhalten (…), das sich u. a. in der Kleidung, in der Körpersprache, im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen oder auch mit älteren Schülerinnen und Schülern zeigt“, bewußt zu machen und „bei der Thematisierung von Geschlechtlichkeit (Sex und Gender, männlich/weiblich, Jungen/Mädchen, Männer/Frauen)“ darauf zu achten, „dass es Kinder und Jugendliche in der Lerngruppe geben kann, die sich physisch oder psychisch nicht den traditionellen Kategorien von männlich und weiblich zuordnen lassen bzw. sich selbst nicht zuordnen können - unabhängig vom angeborenen eindeutigen oder uneindeutigen anatomischen Geschlecht.“

Die „Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern“ ist im Orientierungsrahmen ebenfalls vorgesehen. „Bei Themen der Familien- und Sexualerziehung, die auf eine Selbstreflexion und die Beantwortung von persönlichen Fragen zielen“, wird die Einbindung externer Partner sogar ausdrücklich empfohlen. Eine Anwesenheitspflicht des Lehrers ist dabei in Sachsen nicht vorgesehen.

Damit wurden einschlägigen sexuellen Lobbygruppen wie RosaLinde Leipzig e.V., Gerede - homo, bi und trans e.V. Dresden oder different people e.V. Chemnitz in Sachsen Tür und Tor geöffnet, um unter Berufung auf den Orientierungsrahmen massiv in die Schulen zu drängen. Diese Gruppen sind über den Bundesverband „Queere Bildung e.V.“ bundesweit vernetzt und bezeichnen sich dort selbst als „politische Interessenvertretung“.

Das von diesen Gruppen angestrebte pädagogische und politische Ziel, Schüler zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, widerspricht ausdrücklich dem sächsischen Schulgesetz, § 36, wonach die Sexualerziehung für die „unterschiedlichen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein“ soll und „insbesondere die Bedeutung von Ehe und Familie für Staat und Gesellschaft zu vermitteln“ sei. Auch andere Forderungen aus den Reihen dieser Gruppen wie die „Überwindung der Zweigeschlechtlichkeit“ sind kein legitimes Erziehungsziel schulischer Sexualpädagogik.

Zudem sind der Ansatz und die Methoden der von diesen Lobbygruppen vertretenen Sexualpädagogik der Vielfalt hoch umstritten. Diese wurde in den 1970er Jahren von dem Pädophilen-Lobbyisten Helmut Kentler unter dem Namen „emanzipatorische Sexualpädagogik“ begründet. Das darauf basierende aktuelle Standardmethodenwerk „Sexualpädagogik der Vielfalt. Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit“ enthält teilweise massiv übergriffige und schamverletzende Methoden. Es ist deshalb heftig kritisiert und von vielen Empfehlungslisten für den Schulgebrauch bereits entfernt worden.

Wenn Sie gegen die Vielfalts-Indoktrination in Sachsens Schulen protestieren wollen, unterzeichnen Sie bitte diese Petition. Mit jeder Unterschrift wird eine Petitions-E-Mail in Ihrem Namen an die Sächsische Kultusministerin Ruth Brunhild Kurth versandt (wenn Sie ein Häkchen setzen, werden Sie über den Fortlauf dieser Petition und Aktionen von DEMO FÜR ALLE informiert).


Interessante Links:
Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung im Freistaat Sachsen: https://www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/2016_09_22_OR_FSE_Endfassung_August_2016.pdf
Erklärung Sächsisches Kultusministerium zum neuen Orientierungsrahmen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2016/12/01/orientierungsrahmen-fuer-familien-und-sexualerziehung-an-schulen-aktualisiert/
Sächsisches Schulgesetz §36:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-SchulG#p36

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff:
https://www.echte-toleranz.de/files/Dokumente/Rechtsgutachten.von.Prof.Dr.Christian.Winterhoff.v.29.08.2016.pdf
Queere Bildung e.V.:
http://queere-bildung.de/ueber-uns/der-bundesverband.php
Rosalinde begrüßt offenere Sexualerziehung an Schulen:
http://www.lvz.de/Leipzig/Bildung/Leipziger-Verein-Rosalinde-begruesst-offenere-Sexualerziehung-an-Schulen
Buch Elisabeth Tuider u.a. (Beltz Juventa Verlag, 2008):
Sexualpädagogik der Vielfalt: Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit
Link zu einer Leseprobe aus dem Buch von Frau Tuider:
Leseprobe

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Keine Sex-Lobbygruppen in Sachsens Schulen!

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Ruth Brunhild Kurth,

mit dem neuen Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung im Freistaat Sachsen, den Sie Ende 2016 in Kraft gesetzt haben, sehe ich die akute Gefahr, daß neben verstörenden und teils übergriffigen Methoden der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ nunmehr einseitig ausgerichtete Lobbygruppen verstärkt in Sachsens Schulen drängen.

Familien- und Sexualerziehung soll jetzt im Sinne der höchst umstrittenen, weil unwissenschaftlichen Gender-Ideologie unterrichtet werden, wonach das Geschlecht eine frei wählbare Kategorie sei.

Von den Schülern wird gefordert, „dass unterschiedliches Sexualverhalten (…) keine Bewertung erfährt und als Teil der individuellen Persönlichkeit akzeptiert wird.“ Das verstößt klar gegen §36 des Sächsischen Schulgesetzes. Ich weise Sie außerdem darauf hin, daß Unterricht, der die Schüler zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten erziehen will, laut dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff Indoktrination betreibt und damit verfassungswidrig ist!

Die „Einbeziehung externer Partner“ wird im Orientierungsrahmen „bei Themen der Familien- und Sexualerziehung, die auf eine Selbstreflexion und die Beantwortung von persönlichen Fragen zielen“, ausdrücklich empfohlen. Eine Anwesenheitspflicht des Lehrers ist in Sachsen nicht vorgesehen.

Entsprechend begrüßen Multi-Sexuelle Interessengruppen wie ‚Gerede - homo, bi und trans‘ e.V. Dresden, ‚RosaLinde Leipzig‘ e.V. oder ‚different people‘ e.V. Chemnitz den neuen Orientierungsrahmen. Unter Berufung darauf wollen diese Gruppen als „externe Partner“ ihre Aufklärungsprojekte noch offensiver in die Schulen bringen, um Schüler dort u.a. mit verschiedenen „sexuellen Orientierungen und Identitäten“ und mit den sexuellen Erfahrungen der Workshop-Leiter zu konfrontieren.

Das ist ein eklatanter Eingriff sowohl in das Elternrecht, als auch in die Persönlichkeitsrechte der Kinder und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot. Stellen Sie deshalb bitte durch geeignete Maßnahmen sicher, daß keine Gender- und Vielfalts-Indoktrination in den Schulen stattfindet und die Lobbygruppen der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ als externe Partner für die schulische Sexualaufklärung grundsätzlich ausgeschlossen sind.

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Keine Sex-Lobbygruppen in Sachsens Schulen!

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Ruth Brunhild Kurth,

mit dem neuen Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung im Freistaat Sachsen, den Sie Ende 2016 in Kraft gesetzt haben, sehe ich die akute Gefahr, daß neben verstörenden und teils übergriffigen Methoden der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ nunmehr einseitig ausgerichtete Lobbygruppen verstärkt in Sachsens Schulen drängen.

Familien- und Sexualerziehung soll jetzt im Sinne der höchst umstrittenen, weil unwissenschaftlichen Gender-Ideologie unterrichtet werden, wonach das Geschlecht eine frei wählbare Kategorie sei.

Von den Schülern wird gefordert, „dass unterschiedliches Sexualverhalten (…) keine Bewertung erfährt und als Teil der individuellen Persönlichkeit akzeptiert wird.“ Das verstößt klar gegen §36 des Sächsischen Schulgesetzes. Ich weise Sie außerdem darauf hin, daß Unterricht, der die Schüler zur Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten erziehen will, laut dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff Indoktrination betreibt und damit verfassungswidrig ist!

Die „Einbeziehung externer Partner“ wird im Orientierungsrahmen „bei Themen der Familien- und Sexualerziehung, die auf eine Selbstreflexion und die Beantwortung von persönlichen Fragen zielen“, ausdrücklich empfohlen. Eine Anwesenheitspflicht des Lehrers ist in Sachsen nicht vorgesehen.

Entsprechend begrüßen Multi-Sexuelle Interessengruppen wie ‚Gerede - homo, bi und trans‘ e.V. Dresden, ‚RosaLinde Leipzig‘ e.V. oder ‚different people‘ e.V. Chemnitz den neuen Orientierungsrahmen. Unter Berufung darauf wollen diese Gruppen als „externe Partner“ ihre Aufklärungsprojekte noch offensiver in die Schulen bringen, um Schüler dort u.a. mit verschiedenen „sexuellen Orientierungen und Identitäten“ und mit den sexuellen Erfahrungen der Workshop-Leiter zu konfrontieren.

Das ist ein eklatanter Eingriff sowohl in das Elternrecht, als auch in die Persönlichkeitsrechte der Kinder und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot. Stellen Sie deshalb bitte durch geeignete Maßnahmen sicher, daß keine Gender- und Vielfalts-Indoktrination in den Schulen stattfindet und die Lobbygruppen der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ als externe Partner für die schulische Sexualaufklärung grundsätzlich ausgeschlossen sind.

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